Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
d3 lab | Jakob Riser – Fotografie
(Stand: Oktober 2025)
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma d3 lab | Jakob Riser (nachfolgend „Fotograf“ genannt) im Bereich der Fotografie, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“ genannt) haben keine Gültigkeit, auch wenn der Fotograf diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Als Kunden gelten sowohl Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch Unternehmer.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung durch den Fotografen oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte (Lizenzen)
3.1. Urheberrecht: Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Lichtbildwerken (§§ 1, 2 Abs. 2, 73 ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Dies gilt insbesondere für das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und öffentlichen Wiedergabe.
3.2. Nutzungsbewilligung: Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – eine einfache (nicht-exklusive), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung (Werknutzungsrecht) für die vertraglich vereinbarten Zwecke und den vereinbarten Umfang (z.B. zeitliche, räumliche oder mediale Beschränkung).
3.3. Umfang der Nutzung: Im Zweifel gilt die Nutzungsbewilligung nur für die einmalige Veröffentlichung/Verwendung für den vom Kunden bei Auftragserteilung offen gelegten Zweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist zusätzlich zu honorieren.
3.4. Namensnennung (Herstellerbezeichnung): Der Kunde ist verpflichtet, den Fotografen bei jeder Nutzung/Veröffentlichung in einer Weise zu nennen, die eine eindeutige Zuordnung ermöglicht (z.B. "Foto: d3 lab | Jakob Riser"). Bei Verletzung dieser Pflicht steht dem Fotografen, unbeschadet weiterer Ansprüche, zumindest das doppelte des vereinbarten Nutzungsentgelts als Schadenersatz zu (§ 74 Abs. 3 UrhG).
3.5. Bearbeitung: Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Veränderung der Lichtbilder durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet, es sei denn, die Änderung ist zur Erreichung des vereinbarten Verwendungszwecks unerlässlich.
4. Entgelt, Fälligkeit und Zahlung
4.1. Es gilt das schriftlich vereinbarte Honorar. Wurde kein Honorar vereinbart, gelten die aktuellen Honorarempfehlungen des Fachverbandes der Berufsfotografen Österreichs.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Fotograf berechtigt, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung (Anzahlung) von bis zu 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu verlangen.
4.3. Rechnungen sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4. Eigentums- und Nutzungsrechtevorbehalt: Die Einräumung der Nutzungsbewilligung (Ziffer 3.2.) und die Übertragung des Eigentums an gelieferten physischen Produkten (z.B. Prints, Datenträger) erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Aufnahmehonorars, der Lizenzgebühren und aller Nebenkosten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder und die damit verbundenen Nutzungsrechte sowie das gelieferte Material (z.B. Daten-CDs) im Eigentum des Fotografen und dürfen vom Kunden nicht verwertet werden.
4.5. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (bei Verbrauchern: 4% p.a.; bei Unternehmern: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Kunde ist verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Der Fotograf erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die künstlerische und technische Gestaltung liegt im Ermessen des Fotografen. Mangelnde Übereinstimmung der gelieferten Bilder mit den Vorstellungen des Kunden stellt keinen Mangel dar.
5.2. Der Kunde hat das gelieferte Material unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von [7 Tagen bei Unternehmergeschäften / 14 Tagen bei Verbrauchergeschäften] nach Zugang zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Material als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
5.3. Die Haftung des Fotografen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Es gilt österreichisches Recht.
6.2. Für Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Fotografen vereinbart, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bei dem ein gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
d3 lab | Fotografie Jakob Riser, Lindrainweg 37, 6361 Hopfgarten im Brixental
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